Mitgliederbereich
Vereinfachter Spendennachweis
Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge bis zu 300 EUR an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar und können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.
Den vereinfachten Spendennachweis finden Sie hier zum Download
Änderung der Mitgliedsdaten
Um Ihre Mitgliedsdaten zu ändern, verwenden Sie bitte folgendes Formular: Mitgliedsdaten ändern
Hier können Sie uns auf elektronischem Weg ein SEPA-Mandat erteilen: SEPA-Mandat erteilen
Nachweis für ermäßigten Mitgliedsbeitrag
Für bestimmte Mitgliedsgruppen bieten wir einen ermäßigten Beitrag an (siehe hier). Hierfür ist es erforderlich, jeweils bis zum 31. Januar eines Jahres den entsprechenden Nachweis für das laufende Jahr hochzuladen (gilt nicht für Rentner, hier reicht ein einmaliger Nachweis).
Der Upload kann über folgendes Formular erfolgen: Ermäßigungsnachweis hochladen
TUG-Kombi-Mitgliedschaft zusätzlich beantragen
Wenn Sie Interesse an einer kombinierten TUG-Mitgliedschaft haben, dann geben Sie uns bitte per Mail an office@dante.de Bescheid.
Informationen hierzu finden Sie hier